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- Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bei Motorradtouren Winkler bietet der Kunde den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für
mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen, wie für seine eigenen, sofern er dies nicht ausdrücklich und gesondert ausgeschlossen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Motorradtouren Winkler zustande. Der Kunde erhält mit Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. - Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist der Reisepreis pro Person in voller Höhe nach
Zugang der Reisebestätigung und Rechnung sofort fällig. - Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen des
Reiseveranstalters Motorradtouren Winkler bestimmt sich grundsätzlich
nach den Angaben in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Tour auf
der Internet-Seite www.motorradtouren-winkler.de. Motorradtouren
Winkler behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine
Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor
seiner Buchung selbstverständlich informiert wird. - Leistung- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und von Motorradtouren Winkler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird.
Motorradtouren Winkler ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der
Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenoder Fährgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind
nicht zulässig. - Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
Motorradtouren Winkler. Wir empfehlen, den Rücktritt IMMER
schriftlich und AUSDRÜCKLICH zu erklären! Das Risiko, dass die
Erklärung nicht ankommt, trägt der Kunde, deshalb doppelt genäht hält
besser! Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom
Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann Motorradtouren
Winkler angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für seine Aufwendungen verlangen. - Stornokosten
• Von 60 bis 46 Tagen vor Reisebeginn werden 50% des
Reisepreises fällig
• Von 45 bis 30 Tagen vor Reisebeginn werden 70% des
Reisepreises fällig
• Von 29 bis 20 Tagen vor Reisebeginn werden 80% des
Reisepreises fällig
• Von 19 bis 10 Tagen vor Reisebeginn werden 95% des
Reisepreises fällig
• Von 9 bis 1 Tag vor Reisebeginn werden 100% des
Reisepreises fällig
• Nach Antritt oder Nichtantritt der Reise verfallen bei einem
Reiseabbruch 100% des Reisepreises zu Gunsten des
Reiseveranstalters
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer ReiseRücktritts Versicherung. - Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit
Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des
Kunden liegenden Gründen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und
sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen.
Zu diesen Sonderkosten gehören zum Beispiel Aufwendungen, die als
Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. HubschrauberRücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson) entstehen. Eine Kranken- und Rücktransportversicherung ist im Reisepreis NICHT eingeschlossen, ist jedoch dringend
angeraten/empfohlen. - Rücktritt und Kündigung durch Motorradtouren Winkler
Motorradtouren Winkler kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen.
- Bis 8 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl,
wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat dem Kunden
mindestens 8 Wochen vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält
dann seine auf den Reisebeginn geleisteten Zahlungen unverzüglich
zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. - Wenn der Kunde die Durchführung einer Reise ungeachtet einer
Abmahnung vom Reiseveranstalter Motorradtouren Winkler
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen
Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness,
Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf, etc.), die verbindlich
festgelegt sind, nicht entspricht.
Kündigt Motorradtouren Winkler, so behält Motorradtouren Winkler den Anspruch auf den Reisepreis; Motorradtouren Winkler muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die Motorradtouren Winkler aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der Beträge, die Motorradtouren Winkler von den
Leistungsträgern gut geschrieben wurde.
- Besondere Outdoor-Risiken
Bei der Tour ist zu beachten, dass in der Natur, vor allem in abgelegenen
Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in
sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische
Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Hier wird von jedem
Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und
Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tour Vorbereitung, aber auch
ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem
Kunden deshalb dringen empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium
einschlägiger Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken
auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm
verbunden sein können. - Reklamationen durch den Kunden
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die Motorradtouren Winkler für die
Planung und Durchführung dieser Reisen aufwendet, dennoch einmal
Grund zu einer Reklamation haben, so teilen Sie dies unverzüglich und
schriftlich mit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tour
Beschreibungen als Reisevorschläge zu verstehen sind, die sich auf Grund von äußeren Einflüssen, sicherheitstechnischen oder organisatorischen Gründen jederzeit ändern können. - Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Motorradtouren Winkler haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang ggf. notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass Motorradtouren Winkler die
Verzögerung zu vertreten hat.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller, für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.