Motorradreisen, Motorradtouren geführt oder individuell
Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bei Motorradtouren Winkler bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen, wie für seine eigenen, sofern er dies nicht ausdrücklich und gesondert ausgeschlossen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Motorradtouren Winkler zustande. Der Kunde erhält mit Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
Bezahlung Mit Vertragsabschluss ist der Reisepreis pro Person in voller Höhe nach Zugang der Reisebestätigung und Rechnung sofort fällig.
Leistungen Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen des Reiseveranstalters Motorradtouren Winkler bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Tour auf der Internet-Seite www.motorradtouren-winkler.de. Motorradtouren Winkler behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor seiner Buchung selbstverständlich informiert wird.
Leistung- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Motorradtouren Winkler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird. Motorradtouren Winkler ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenoder Fährgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.
Rücktritt durch den Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Motorradtouren Winkler. Wir empfehlen, den Rücktritt IMMER schriftlich und AUSDRÜCKLICH zu erklären! Das Risiko, dass die Erklärung nicht ankommt, trägt der Kunde, deshalb doppelt genäht hält besser! Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann Motorradtouren Winkler angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Stornokosten • Von 60 bis 46 Tagen vor Reisebeginn werden 50% des Reisepreises fällig • Von 45 bis 30 Tagen vor Reisebeginn werden 70% des Reisepreises fällig • Von 29 bis 20 Tagen vor Reisebeginn werden 80% des Reisepreises fällig • Von 19 bis 10 Tagen vor Reisebeginn werden 95% des Reisepreises fällig • Von 9 bis 1 Tag vor Reisebeginn werden 100% des Reisepreises fällig • Nach Antritt oder Nichtantritt der Reise verfallen bei einem Reiseabbruch 100% des Reisepreises zu Gunsten des Reiseveranstalters Wir empfehlen dringend den Abschluss einer ReiseRücktritts Versicherung.
Sonderkosten Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören zum Beispiel Aufwendungen, die als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. HubschrauberRücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson) entstehen. Eine Kranken- und Rücktransportversicherung ist im Reisepreis NICHT eingeschlossen, ist jedoch dringend angeraten/empfohlen.
Rücktritt und Kündigung durch Motorradtouren Winkler Motorradtouren Winkler kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
Bis 8 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat dem Kunden mindestens 8 Wochen vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisebeginn geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
Wenn der Kunde die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung vom Reiseveranstalter Motorradtouren Winkler nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf, etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt Motorradtouren Winkler, so behält Motorradtouren Winkler den Anspruch auf den Reisepreis; Motorradtouren Winkler muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Motorradtouren Winkler aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die Motorradtouren Winkler von den Leistungsträgern gut geschrieben wurde.
Besondere Outdoor-Risiken Bei der Tour ist zu beachten, dass in der Natur, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tour Vorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Kunden deshalb dringen empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium einschlägiger Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können.
Reklamationen durch den Kunden Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die Motorradtouren Winkler für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwendet, dennoch einmal Grund zu einer Reklamation haben, so teilen Sie dies unverzüglich und schriftlich mit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tour Beschreibungen als Reisevorschläge zu verstehen sind, die sich auf Grund von äußeren Einflüssen, sicherheitstechnischen oder organisatorischen Gründen jederzeit ändern können.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen Motorradtouren Winkler haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang ggf. notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Motorradtouren Winkler die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller, für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.