Matzenhof 2, Simbach am Inn, 84359, BAVARIA
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AGB Motorradtouren Winkler

Motorradreisen, Motorradtouren geführt oder individuell

  1. Abschluss des Reisevertrages
    Mit der Anmeldung bei Motorradtouren Winkler bietet der Kunde den
    Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für
    mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen, wie für seine eigenen, sofern er dies nicht ausdrücklich und gesondert ausgeschlossen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Motorradtouren Winkler zustande. Der Kunde erhält mit Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
  2. Bezahlung
    Mit Vertragsabschluss ist der Reisepreis pro Person in voller Höhe nach
    Zugang der Reisebestätigung und Rechnung sofort fällig.
  3. Leistungen
    Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen des
    Reiseveranstalters Motorradtouren Winkler bestimmt sich grundsätzlich
    nach den Angaben in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Tour auf
    der Internet-Seite www.motorradtouren-winkler.de. Motorradtouren
    Winkler behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine
    Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor
    seiner Buchung selbstverständlich informiert wird.
  4. Leistung- und Preisänderungen
    Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
    notwendig werden und von Motorradtouren Winkler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der
    Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird.
    Motorradtouren Winkler ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der
    Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenoder Fährgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
    Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind
    nicht zulässig.
  5. Rücktritt durch den Kunden
    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag
    zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
    Motorradtouren Winkler. Wir empfehlen, den Rücktritt IMMER
    schriftlich und AUSDRÜCKLICH zu erklären! Das Risiko, dass die
    Erklärung nicht ankommt, trägt der Kunde, deshalb doppelt genäht hält
    besser! Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom
    Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann Motorradtouren
    Winkler angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
    und für seine Aufwendungen verlangen.
  6. Stornokosten
    • Von 60 bis 46 Tagen vor Reisebeginn werden 50% des
    Reisepreises fällig
    • Von 45 bis 30 Tagen vor Reisebeginn werden 70% des
    Reisepreises fällig
    • Von 29 bis 20 Tagen vor Reisebeginn werden 80% des
    Reisepreises fällig
    • Von 19 bis 10 Tagen vor Reisebeginn werden 95% des
    Reisepreises fällig
    • Von 9 bis 1 Tag vor Reisebeginn werden 100% des
    Reisepreises fällig
    • Nach Antritt oder Nichtantritt der Reise verfallen bei einem
    Reiseabbruch 100% des Reisepreises zu Gunsten des
    Reiseveranstalters
    Wir empfehlen dringend den Abschluss einer ReiseRücktritts Versicherung.
  7. Sonderkosten
    Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit
    Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des
    Kunden liegenden Gründen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und
    sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen.
    Zu diesen Sonderkosten gehören zum Beispiel Aufwendungen, die als
    Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. HubschrauberRücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson) entstehen. Eine Kranken- und Rücktransportversicherung ist im Reisepreis NICHT eingeschlossen, ist jedoch dringend
    angeraten/empfohlen.
  8. Rücktritt und Kündigung durch Motorradtouren Winkler
    Motorradtouren Winkler kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
    vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
    Reisevertrag kündigen.
  • Bis 8 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl,
    wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine
    Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die
    Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat dem Kunden
    mindestens 8 Wochen vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält
    dann seine auf den Reisebeginn geleisteten Zahlungen unverzüglich
    zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
  • Wenn der Kunde die Durchführung einer Reise ungeachtet einer
    Abmahnung vom Reiseveranstalter Motorradtouren Winkler
    nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
    verhält, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
    ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen
    Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness,
    Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf, etc.), die verbindlich
    festgelegt sind, nicht entspricht.
    Kündigt Motorradtouren Winkler, so behält Motorradtouren Winkler den Anspruch auf den Reisepreis; Motorradtouren Winkler muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
    anrechnen lassen, die Motorradtouren Winkler aus einer anderweitigen
    Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
    einschließlich der Beträge, die Motorradtouren Winkler von den
    Leistungsträgern gut geschrieben wurde.
  1. Besondere Outdoor-Risiken
    Bei der Tour ist zu beachten, dass in der Natur, vor allem in abgelegenen
    Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in
    sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische
    Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Hier wird von jedem
    Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und
    Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tour Vorbereitung, aber auch
    ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem
    Kunden deshalb dringen empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium
    einschlägiger Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken
    auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm
    verbunden sein können.
  2. Reklamationen durch den Kunden
    Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die Motorradtouren Winkler für die
    Planung und Durchführung dieser Reisen aufwendet, dennoch einmal
    Grund zu einer Reklamation haben, so teilen Sie dies unverzüglich und
    schriftlich mit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tour
    Beschreibungen als Reisevorschläge zu verstehen sind, die sich auf Grund von äußeren Einflüssen, sicherheitstechnischen oder organisatorischen Gründen jederzeit ändern können.
  3. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
    Motorradtouren Winkler haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang ggf. notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
    Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung
    beauftragt hat, es sei denn, dass Motorradtouren Winkler die
    Verzögerung zu vertreten hat.
    Der Kunde ist für die Einhaltung aller, für die Durchführung der Reise
    wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.