Matzenhof 2, Simbach am Inn, 84359, BAVARIA
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Allgemeine Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen

Motorradreisen, Motorradtouren geführt oder individuell

§ 1 Leistungen, Anmeldung/Buchung

Die Anmeldung und Buchung über unser Buchungssystem ist mit dem Versand der Buchungsbestätigung per Email rechtsverbindlich. Die Leistungen können ausschließlich online gebucht werden. Sie erhalten nach Abschluss Ihrer Online-Anmeldung eine Buchungsbestätigung per Email. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen vergeben. Sie erhalten ca. zwei Wochen vor Beginn eine Bestätigung (schriftlich oder per Email), ob die Veranstaltung – bezüglich Teilnehmerzahl – durchgeführt werden kann. Der Umfang der Leistungen sind in den entsprechenden Artikeln beschrieben. Weitere Leistungen schuldet der Veranstalter nicht. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, sowie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht.

§ 2 Preis, Zahlungsweise, Fälligkeit

Ohne Zahlung des gesamten Tour- oder Trainingspreises besteht für den Tour- bzw. Trainingsteilnehmer kein Anspruch auf eine Leistung des Veranstalters. Nach der Anmeldung müssen ohne weitere Aufforderung, in maximal einer Woche, 20 % des jeweiligen Teilnahmepreises entrichtet werden. Spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung muss der komplette Teilnahmepreis bezahlt werden.

§ 3 Mindestteilnehmerzahl

Standard-Angebote

Wir behalten uns vor, sollten nicht 14 Tage (bei den Trainings), 4 Wochen (bei den Touren) vor der Veranstaltung die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht sein, die Veranstaltung abzusagen ggf. zu verschieben.

Individuelle Angebote

Bei individuellen Angeboten spielt die Mindestteilnehmeranzahl für die Durchführung keine Rolle, sofern eine Tagespauschale für den Trainer / Tourguide vereinbart wurde.

Fahrertraining

Wir behalten uns das Recht vor, das Fahrertraining aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Der Anmelder erhält den Teilnahmepreis auf Wunsch voll erstattet. Umbuchungen sind in diesem Fall kostenfrei. Weitergehende Ansprüche des Anmelders und/oder Teilnehmers sind ausgeschlossen. Aus Gründen der Sicherheit (starker Regen, Unwetter, etc.) und höherer Gewalt, kann der Veranstalter den Termin jederzeit verschieben oder den Ablauf ändern oder eine laufende Veranstaltung abbrechen. Bei Abbruch wird der Teilnahmepreis auf Wunsch anteilig zurückerstattet. Beim Umbuchen auf eine andere Veranstaltung wird der verbleibende Teil angerechnet. Wird die Veranstaltung auf Grund Verschuldens des Teilnehmers vom Veranstalter abgebrochen, ist eine Erstattung des Teilnahmepreises ausgeschlossen.

§ 4 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Er hat das Recht, bis zum Beginn der Veranstaltung zu verlangen, das statt ihm ein Dritter an der Veranstaltung teilnimmt. Der Veranstalter kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den Veranstaltungsbedingungen nicht entspricht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Dritte als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis bzw. eventueller Mehrkosten.

Bei der Stornierung fallen folgende Annullationsgebühren an:

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnahmepreises.
  • Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des Teilnahmepreises.
  • Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100% des Teilnahmepreises.

In jedem Fall werden bei Rücktritt des Teilnehmers pauschal Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens 50,00 € inkl. 19 % MwSt. fällig. Die Annullationsgebühren entfallen, wenn eine Ersatzteilnehmerin/ein Ersatzteilnehmer gefunden wird. In diesem Fall werden ausschließlich Administrationskosten von 25,00 € inkl. MwSt. erhoben.

§ 5 Teilnehmer – Zusicherung

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt auf eigenes Risiko mit seinem Motorrad an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in einem fahrsicheren Zustand sein muss und stellt dem Trainer/Veranstalter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung dieses Fahrzeuges frei, auch solcher, die eine berechtigte dritte Person (Eigentümer, Halter etc.) geltend macht. Der Teilnehmer fährt jederzeit eigenverantwortlich, auch dann, wenn er dem Trainier oder Tourguide folgt. Die Teilnahme setzt eine gute physische und psychische Konstitution voraus. Er verpflichtet sich keine Wegstrecken oder Straßenpassagen zu fahren, welche Ihm zu schwierig erscheinen und ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich. Das gilt auch, wenn er Trainingsvorschlägen des Trainers oder Tourguides oder dessen Erfüllungsgehilfen folgt. Die Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) muss in jeder Situation eingehalten werden. Tourguide/Trainer noch dessen Erfüllungsgehilfen können für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer haftet selbst für Schäden, die er sich selbst, anderen Personen, Gegenständen oder der Natur zufügt.

Der Teilnehmer sichert zu, während der Veranstaltung sich so zu verhalten, dass die Veranstaltung sowie die anderen Teilnehmer nicht gefährdet werden. Sollte es zu Ausfällen/Schäden wegen Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch kommen, haftet der Teilnehmer in vollem Umfang.

Die Mitarbeiter des Veranstalters behalten sich vor, jeden Teilnehmer der nicht verantwortungsbewusst an der Veranstaltung teilnimmt oder diese stört, von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Ausschluss durch einen Mitarbeiter des Veranstalters gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises. Es gelten die Regeln der StVO und der StVZO, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens des Veranstalters bei den Veranstaltungen keine zusätzlichen Versicherungen.

Der Teilnehmer sichert zu, an den Veranstaltungen nur mit ordnungsgemäßer Schutzkleidung (Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel) teilzunehmen.

§ 6 Versicherungen

Eine Reiserücktrittkosten-Versicherung (bei mehrtägigen Kursen mit Übernachtungen) ist im Tour- oder Trainingspreis nicht enthalten. Wir empfehlen daher eine solche Versicherung abzuschließen, genauso wird empfohlen eine Unfall- sowie Auslandskrankenversicherung sowie einen Schutzbrief für das Fahrzeug zu haben. Der Veranstalter und die Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

§ 7 Haftung

Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit den Verhältnissen der Fahrstrecke eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für verursachte Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern der Veranstaltung oder sonstiger Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Der Teilnehmer versichert mit der rechtsverbindlichen Buchung über unsere Onlineplattform ausdrücklich, dass er diesen Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst für ausreichend Versicherungsschutz sorgt.

Der Teilnehmer sichert mit der rechtsverbindlichen Buchung über unsere Onlineplattform ausdrücklich zu, diese Veranstaltungsbedingungen/AGB gelesen und akzeptiert zu haben.