Am 1. Juli 2018 wurde die EU Richtlinie 2015/2302 in deutsches Recht umgesetzt. Das bringt Änderungen mit sich. Jedes Unternehmen das Reisen anbietet benötigt eine Versicherung, die für Kunden einen Reise-Sicherungsschein ausstellen.
Die neue Richtlinie stärkt den Verbraucherschutz und sieht die Absicherungspflicht von erhaltenen Kundengeldern im Falle der Insolvenz vor.
Das bedeutet, dass alle im Vorfeld vom Kunden geleisteten Zahlungen abgesichert sein müssen.
Unsere Versicherung sichert Dein Geld als Kunde im Insolvenzfall ab und sorgt für dessen Erstattung. Zu jeder Reise erhälst du von uns einen Reise-Sicherungsschein.